Daktyloskopie
Aus dem Referat: "Die Daktyloskopie als kriminaltechnische Methode" von Marc Coester
Der Fingerabdruck als Spur
Der Fingerabdruck bildet in der Kriminaltechnik nur eine von vielen Spuren, die an einem Tatort untersucht werden müssen. Trotzdem ist es wohl die zentralste und verlässlichste Spur auf die Polizisten in der ganzen Welt seit über 100 Jahren zurückgreifen.7 Unter dem Begriff "Spur" versteht man im kriminalistischen Sinne Erscheinungen und Objekte die durch den Tathergang entstehen und Rückschlüsse über den Tatablauf oder Hinweise auf den Täter ermöglichen (vgl. Kube u.a. 1992)8. Die Vielfalt der möglichen Spuren ist demnach unermesslich. Alle Merkmale können zu einer Spur werden und praktisch jede Straftat hinterlässt in irgendeiner Form Spuren. Diese "stummen Zeugen" zum Sprechen zu bringen ist die Aufgabe der Kriminaltechniker.
Spuren sind oft unscheinbar und für das menschliche Auge nicht sichtbar. Die meist unsichtbaren Fingerabdrücke an Türen, Stühlen, Fenstern, Gläsern etc. werden daher "latente Fingerabdrücke" genannt. Der vermeintliche Täter unterschätzt bei seiner Tat oftmals die Hartnäckigkeit mit der die Schweißabsonderungen der Fingerkuppen auf Gegenständen verhaften bleiben. Die Haltbarkeit kann sich tatsächlich über Jahre erstrecken (vgl. Weihmann 1997b). Um sich der Beweiskraft dieser Spuren zu entziehen verätzten sich einige Tatverdächtige ihre Fingerkuppen, allerdings mit wenig Erfolg: die feinen Kapillar-Linien kehren immer wieder in ihr ursprüngliches Muster zurück (vgl. Kaye 1997). Somit bleibt der Fingerabdruck auch in Zukunft eine der wichtigsten Spuren für den Kriminaltechniker.
Die Aufgaben der Daktyloskopie
Die Aufgaben der Daktyloskopie bestehen in der Personenerkennung sowie der Auflösung des Tathergangs.
PERSONENERKENNUNG
Nach dem Gesetz steht die formulierte "Erkennungsdienstliche Behandlung" im Mittelpunkt der kriminaltechnischen Arbeit. Die moderne Kriminalwissenschaft spricht immer dann von der "Tatortdaktyloskopie",9 wenn die Ermittler an Ort und Stelle nach Spuren (bzw. Fingerabdrücken) suchen. Über die Suche hinaus ist die Sicherung der Spuren von großer Wichtigkeit um Beweismaterial nicht zu vernichten. Probleme die sich hieraus ergeben waren zu Anfang des letzten Jahrhunderts u.a. die Sichtbarmachung latenter Fingerspuren sowie die Dokumentation gefundener Abdrücke. Der latente Fingerabdruck ist für das bloße Auge zunächst unsichtbar und nur mit bestimmten chemischen Mitteln sichtbar zu machen (vgl. Kapitel 6). Bis diese chemisch-technischen Möglichkeiten im 20. Jahrhundert entwickelt worden sind, mussten Spurensucher meist auf wichtige Hinweise am Tatort verzichten (vgl. Kaye 1997). Auch das systematische Archivieren und Sammeln von bekannten Fingerabdrücken war bis um die Wende vom 19. ins 20. Jahrhundert unbekannt. Das "Galton-Henry System of Fingerprint Classification" stellt den ersten Versuch einer Klassifizierung dar, mit dem Grundgedanken, dass die Fingerabdrücke "in ein bestimmtes Ordnungssystem eingefügt werden [müssen], damit sie in einer Sammlung unabhängig vom Namen der Person wiedergefunden und mit Fingerabdrücken bzw. Fingerspuren verglichen werden können." (Sperling/Fuchs 1994, S.6). Die ursprüngliche Zehnfingerabdrucksammlung (ZFAS) wurde später, aufgrund der Unüberschaubarkeit, durch die Einzelfingerabdrucksammlung (EFAS) ersetzt, die heute Grundlage für das seit 1974 in Deutschland aktive "Bund-Länder-System Daktyloskopie" (BL-System) ist. In diese computergestützte und bundeseinheitliche Dokumentation flossen alle bisherigen Fingerabdrucksammlungen ein, sodass eines der größten Archive weltweit entstanden ist10. Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung wurde 1991 das "Automatische-Fingerabdruck-Identifizierungs-System" (AFIS) in der Bundesrepublik eingeführt, welches noch exakter sowohl Personen als auch Spurenverursacher identifizieren kann.11 Hierbei arbeiten die Landeskriminalämter eng mit dem Bundeskriminalamt zusammen, wobei das BKA für die Identifizierung von Personen und das jeweilige LKA für die Spurenidentifizierung zuständig ist (vgl. Weihmann 1997b).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass neben der Erkennung und Sicherung von Fingerabdrücken am Tatort besonders die systematische Dokumentation einen großen Beitrag zum Erfolg der Daktyloskopie geleistet hat.
Die Grundsätze der Daktyloskopie
Die Grundsätze der Daktyloskopie ergeben sich aus der oben erwähnten "Einzigartigkeit" des Fingerabdrucks, welche die Menschheit schon immer faszinierte (vgl. Kapitel 2). Basierend auf dieser Einsicht entwickelte die Daktyloskopie drei wichtige Grundsätze:
· Einmaligkeit des Fingerabdrucks: Die Papillarleistengebilde der Fingerbeere sind individuell und nicht vererbbar. Der Mensch hat an jedem seiner Finger ein anderes dieser Linienförmigen Gebilde, welches im Laufe des Lebens wie eine lineare fotografische Vergrößerung wächst. Selbst bei Eineiigen Zwillingen sind die Fingerabdrücke grundverschieden und nicht vergleichbar.12 Nach einer Abschätzung von Biologen kommt es in der gesamten Weltbevölkerung erst im Laufe von mehreren Generationen einmal vor, dass Fingerabdrücke identisch sind. Die Wahrscheinlichkeit einen Fingerabdruck zweimal zu finden liegt bei 1:1 Milliarde13 (vgl. Kube (u.a.) 1992).
· Unveränderlichkeit des Fingerabdrucks: Die Papillarleistengebilde sind ab dem dritten Monat im Mutterleib ausgebildet und bleiben bis weit über den Tod hinaus erhalten. Selbst Tote, die entweder schon sehr lange begraben liegen oder z.B. bis zur Unkenntlichkeit entstellte Wasserleichen, können somit identifiziert werden falls von den drei Hautschichten wenigstens die Lederhaut erhalten geblieben ist. Auch das oben erwähnte wegätzen der Fingerkuppen, ein verbreiteter Versuch zu Beginn der Daktyloskopie um die Liniengebilde unkenntlich zu machen, bringt keinen Erfolg: die neuen Hautschichten bilden wieder das identische Abbild.
· Klassifizierbarkeit des Fingerabdrucks: Aufgrund der beschriebenen Grundsätze der Daktyloskopie ergab sich für die Kriminalwissenschaftler ein wichtiger Punkt. Wenn der Fingerabdruck tatsächlich einmalig und unveränderlich ist, lohnt sich dessen Klassifizierung und spätere Dokumentation zur Verbrechensbekämpfung. Die Forschung ermittelte somit mehrere Merkmale und Grundmusterarten um den verschiedenen Fingerabdrücken eine Vergleichsgrundlage zu liefern. Die Dokumentation erfolgt in Deutschland z.Zt., wie in Kapitel 4 beschrieben, mit dem AFIS. Die Merkmale und Grundmusterarten werden im folgenden Kapitel beschrieben.
Die Grundmusterarten und Merkmale
Um einen Fingerabdruck klassifizieren zu können und ihn somit für eine oben beschriebene Archivierungsform (z.B. AFIS) kompatibel zu machen, wurden zum einen drei Grundmusterarten festgelegt und zum anderen weitere Merkmale des Fingerabdrucks bestimmt.
Die Grundmusterarten
Bei der wissenschaftlichen Forschung, besonders im Bereich der Biologie, fand man heraus, dass drei Grundmuster, d.h. Linienführungen der kleinen Papillarleistengebilde an der Fingerbeere, immer wieder auftauchen. Folgende Muster wurden dabei beschrieben:
a) Das Bogenmuster
Nur ca. 5% der Weltbevölkerung besitzen dieses bogenförmige Muster:14
b) Das Schleifenmuster
Etwa 60% der Bevölkerung findet dieses Grundmuster an ihren Fingerbeeren. Die markierte Stelle unten links in der Grafik verdeutlicht die charakteristische Schleife.
c) Das Wirbelmuster
Das letzte der drei Grundmuster ist das Wirbelmuster. Ca. 35% der Bevölkerung hat dieses. Auch hier sind in der Grafik die markanten Stellen markiert (Mitte).
6.2 Die Merkmale
Die Individualität des Fingerabdrucks entsteht nicht nur durch die Kurvenformen der Linien, wie sie die Grundformen beschreiben (s.o.). Damit wäre eine Wahrscheinlichkeit von 1:1 Milliarde nicht gegeben. Die Forschung fand weitere Merkmale, die Unterbrechungen und Inselbildungen der genannten Kurvenformen darstellen und "insgesamt Minuzien genannt werden und anatomische Merkmale sind. An jeder Fingerbeere können bis zu 112 anatomische Merkmale vorhanden sein." (Weihmann 1997b, S.11). In der unteren Grafik sind die elf wichtigsten dieser Merkmale aufgezeigt. Die Bezeichnungen beziehen sich dabei jeweils auf die Linienführungen, -muster, -vergabelungen oder -unterbrechungen.15
Bezeichnung der einzelnen Merkmale:
1 = Beginn und Ende 7 = Auge
2 = Ausweichende Endstücke 8 = Insel
3 = Linienverästelung 9 = Eingelagerte Linie
4 = Haken 10 = Eingelagerte Schleife
5 = Gabelung 11 = Sonderheiten
6 = Punkt
7 Der Identifizierungsprozess
Nachdem eine Klassifizierung und Dokumentation der Fingerabdrücke in einer Datenbank stattgefunden hat, die Aufgaben und Grundsätze der Daktyloskopie abgehandelt wurden, sind die Kriminaltechniker zumeist an Tatorten tätig um ihre eigentliche "Handarbeit" durchzuführen. Die Schwierigkeiten der Sichtbarmachung latenter Fingerabdrücke sind oben schon angeklungen und sollen hier weitergeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Identifizierungsprozess ein sehr umfangreicher ist, bei dem Kenntnisse aus der Kriminologie, Biologie, Chemie und Psychologie bedacht werden müssen. Daher kann an dieser Stelle nur ein Einblick gewährt werden.
Durch Schweißabsonderungen aus den Poren der Fingerbeeren, entstehen Fingerabdruckspuren. Die so erzeugten daktyloskopischen Spuren bestehen materiell neben einem hohen Wassergehalt von etwa 98% aus anorganischen Salzen (überwiegend Chloride) und organischen Verbindungen (Fette, Aminosäuren, Harnstoff u.a.). Daneben kommen auch verschiedene Fremdsubstanzen hinzu (Staub, Farbe etc.). Einige weitere Faktoren bestimmen die Brauchbarkeit des Abdrucks. So z.B. die klimatischen Bedingungen bei der Spurenentstehung (eine zu große Hitze verflüchtigt den Wassergehalt des Schweißes zu schnell), das Material, auf dem die Spur entsteht (Glatte Flächen sind immer am einfachsten zu untersuchen wobei stark verschmutzte oftmals keine Spuren hinterlassen) oder die Tätereinwirkung auf die Spur (sauberes wegwischen aller Spuren oder das Tragen von Handschuhen verhindert den Spurenfund).
Bei idealen Voraussetzungen ist eine Sichtbarmachung der Spuren mit Adhäsionsmittel möglich. "Hierbei wird mit Hilfe spezieller Pulver die unterschiedliche Adhäsionsfähigkeit der Spurenträger und der (in der Regel) feuchten Spur ausgenutzt. Die Pulversubstanz bleibt an den Schweißabsonderungen haften und macht das latente Spurenbild somit sichtbar." (Sperling/Fuchs 1994, S.31). Hierzu wird, je nach Oberflächenbeschaffenheit und -farbe, u.a. Eisenpulver, Ruß oder Argentorat (gemahlenes Aluminium) mit einem Feinhaarpinsel aufgetragen.
Gegenstände wie z.B. Rauschgiftpäckchen, Waffen oder Falschgeld werden im Labor mit chemischen Verfahren nach Fingerabdruckspuren untersucht. Eines der wichtigsten ist das NPB-Ninhydrin-Petrol-Benzin-Verfahren. Hierbei wird das Beweismittel in eine Lösung aus Ninhydrin, Ethanol und Petroleum-Benzin getaucht. Die im Schweiß enthaltenen Aminosäuren reagieren auf den Eiweißfärbestoff Ninhydrin mit einer violett-blauen bis roten Verfärbung. Besonders Fingerabdrücke auf Papier, Pappen oder Tapeten lassen sich mit diesem Verfahren noch nach Jahren nachweisen, da der eingetrocknete Schweiß den Abdruck "konserviert" hat.16 Sperling und Fuchs machen an dieser Stelle deutlich, dass eine einmal falsch angewandte Spurensicherungsmethode zur Zerstörung der Spur führen kann und unterstreichen damit nochmals den Anspruch dieser Arbeit (vgl. Sperling/Fuchs 1994).
Nachdem die Fingerabdrücke sichtbar gemacht worden sind werden diese maßstabsgetreu abfotografiert. Die entstandenen Fotos werden anschließend zur Weiterverarbeitung an die zuständigen Ämter weitergeleitet und dort in das AFIS eingescannt und bearbeitet. Anhand der Grundmuster und Merkmale der Fingerabdrücke können nun Täterprofile erstellt und Beweise gesichert werden (vgl. Ochott 1992). Das Computerprogramm kann am Ende den neuen, digitalisierten Fingerabdruck mit sämtlichen verfügbaren Abdrücken vergleichen. Sollte ein "Match" tatsächlich gefunden, die Person identifiziert und verhaftet werden können, so hat der Staatsanwalt eine "1:1 Milliarde Argument" gegen den Tatverdächtigen.
8 Schlussbetrachtung
Obwohl in neuerer Zeit, besonders durch die Diskussionen um den genetischen Fingerabdruck, die Daktyloskopie eher ein Schattendasein in der öffentlichen Berichterstattung spielt, ist die Suche nach Fingerabdrücken, deren Auswertung und Klassifizierung innerhalb der Kriminalistik bis heute eine der wichtigsten Aufgaben bei der Aufklärung von Verbrechen. Immer noch spielt die Beweisführung mittels der Fingerabdruck-Spurensicherungen eine tragende Rolle in den heutigen Strafverfahren. Dass die Arbeit der Daktyloskopen nichts gemeinsam mit der Vorstellung von Kriminalbuchautoren hat, zeigen die Ausführungen der Grundsätze und Aufgaben, aber vor allem des Identifizierungsprozesses. Diese Tätigkeit setzt Kenntnisse aus verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen, sowie praktische Fähigkeiten und vor allem Geduld voraus.
Die verschiedenen Fingerabdruck-Datenbanken die seit über 100 Jahren in vielen Ländern der Welt geführt werden zeigen das Bestreben der Kriminalisten, durch eine Dokumentation und Auswertung dieser Spuren schneller, effizienter und grenzüberschreitend Kriminalität zu bekämpfen. Gerade letzter Punkt wird besonders deutlich, wenn man sich die Kriminalitätsentwicklung der letzten Jahre ansieht. Mit den Grenzöffnungen, besonders in Europa, muss sich die Polizei neuen Formen der internationalen Kriminalität stellen (vgl. Kaiser 1997). Auch die terroristischen Anschläge in New York und Washington 2001, geben Hinweise auf neue, gesteigerte Formen der Kriminalität. Durch eine intensive Zusammenarbeit der Polizei in verschiedenen Ländern und den Austausch u.a. dieser Datenbanken, das Angleichen der Kategorisierungen und die Form der Dokumentation, kann die Kriminalität auch in Zukunft und mit den "alten Methoden" wie der Daktyloskopie, erfolgreicher bekämpft werden.
9 Literatur
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Kaiser, G. (1997): Kriminologie. Eine Einführung in die Grundlagen. 10., völlig neubearbeitete Auflage. Heidelberg
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Kube, E. (u.a.) (1992): Kriminalistik. Handbuch für Praxis und Wissenschaft. Band 1. Stuttgart/München/Hannover/Berlin/Weimar
Mallach, H. J. (1996): Geschichte der Gerichtlichen Medizin im deutschsprachigen Raum. Lübeck
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Ochott, G. (1992): Identifizierung durch Daktyloskopie. In: Kube, E. (u.a.) (1992): Kriminalistik. Handbuch für Praxis und Wissenschaft. Band 1. Stuttgart/München/Hannover/Berlin/Weimar. S.763-794
Schwind, H.-D. (1998): Kriminologie. Eine praxisorientierte Einführung mit Beispielen. 9., neubearbeitete und erweiterte Auflage. Heidelberg
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Weihmann, R. (1997a): Spurenkunde. Teil I. In: Burghard, W.; Hamacher, H.-W. (Hrsg.): Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik. Nr. 23. Hilden. S.3-76
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1 Die Rechtsmedizin wird als die Anwendung medizinischer Kenntnisse für Zwecke der Rechtspflege definiert (vgl. Mallach 1996). Diese Definition zeigt die Verbindung zur Kriminalistik, die auch Teil der Rechtspflege ist, auf.
2 Dieses ist die erste Gesetzesgrundlage für das gesamte Deutsche Reich.
3 Hierbei sollte auf den Unterschied zwischen Kriminologie und Kriminalistik hingewiesen werden, da diese gerne, mitunter auch in der Presse, verwechselt werden (vgl. Schwind 1998). Zwar haben beide etwas mit dem Verbrechen zu tun (lat. ′crimen′), jedoch versucht der Kriminologe das Kriminellwerden zu erklären, wobei sich der Kriminalist primär mit der Aufklärung von Delikten beschäftigt (vgl. Kaiser 1997). Kube u.a. subsumieren die Kriminalistik unter die Kriminologie und die Rechtsmedizin (vgl. Kube u.a. 1992).
4 Die Rasterfahndung wurde bei der Terrorismusbekämpfung in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts entwickelt. Diese Kriminaltaktik beruhte auf der Einsicht, dass Terroristen z.B. ihre Stromrechnungen bar bezahlten, da sie i.d.R. keine Bankverbindung hatten. Die Polizei konnte mit dieser Erkenntnis Personenstammdaten der Stromunternehmen und Banken auf dieses Merkmal hin auswerten (also ein Raster ′anlegen′). Alle gemeldeten Stromkunden mit Bankverbindung waren somit auszuschließen.
5 Um dem Leser einen Einblick zu geben, sind hier nur einige dieser Methoden erwähnt: Tatortarbeit, Spurenlehre, Identifizierung durch Vergleich von Körpermerkmalen (insbesondere anhand von Lichtbildern), Handschriftenanalyse, Stimmerkennung, Serologie, Schussspurenuntersuchungen, Sprengstoffanalyse, Werkstofftechnik, Beweislehre, Observation. Die Aufzählung könnte fortgesetzt werden (vgl. Kube u.a. 1992).
6 An dieser Stelle sollte darauf hingewiesen werden, dass es sich bei dem ′genetischen Fingerabdruck′ nur umgangssprachlich um einen Fingerabdruck handelt. Als Grundlage dient hier die charakteristische und unverwechselbare Sequenz der DNA - der Erbanlagen eines jeden Menschen - die sich in jeder Zelle des menschlichen Körpers befindet. Wegen der geringen Wahrscheinlichkeit eine DNA Sequenz zwei- oder mehrmals zu finden (1:50 Milliarden. Die Wahrscheinlichkeit, dass zwei Fingerabdrücke identisch sind liegt dagegen bei 1:1 Milliarde) wird diese erst junge Errungenschaft der Kriminalistik auch als Fingerabdruck bezeichnet. Die Tatort-Spuren sind hier aber keine Fingerabdrücke, sondern z.B. Blut, Haut oder Haare (vgl. Groß 2000, S.22ff).
7 Selbst die DNA-Analyse, also der sogenannte genetische Fingerabdruck, die erst seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts praktiziert wird, ist, besonders juristisch, umstritten (vgl. Funke 1997).
8 Im Ursprung entstammt das Wort ′Spur′ der altgermanischen Sprache und bedeutet ′Fußabdruck′ (vgl. Weihmann 1997a).
9 Diese Bezeichnung geht auf den oben erwähnten Henry Faulds zurück.
10 Koch u.a. beschreiben den Prozess der Archivierung und Dokumentation wie folgt: "(...) daktyloskopische Tatortspuren werden in einer Einleseeinheit über ein optisches System digitalisiert, wobei die daktyloskopischen Merkmale automatisch erkannt und markiert werden. Spezielle Coder verformeln die gewonnenen Daten, und Rechercheeinheiten vergleichen den Neuzugang mit dem gespeicherten Bestand." (Koch u.a. 1995, S.7f).
11 Es sollte an dieser Stelle auf die Probleme einer ausufernden Staatskontrolle hingewiesen werden. Das beschriebene System wurde 1992 in das ′AFIS-Verbrechensbekämpfung′ und das ′AFIS-Asyl′ geteilt. Von allen Asylbewerbern in Deutschland wird seither ein Fingerabdruck erstellt und dieser in das System eingegeben. Kaiser macht an dieser Stelle auf die moralischen und rechtlichen Probleme solcher Datenbanken aufmerksam (vgl. Kaiser 1997).
12 Diese Tatsache markiert einen wichtigen Unterschied zum ′genetischen Fingerabdruck′. Dieser ist bei eineiigen Zwillingen identisch.
13 Nur beiläufig kann an dieser Stelle angeführt werden, dass bei Menschenaffen ähnliche Tatsache gilt.
14 Folgende Grafiken sind entnommen aus: Burghard 1986.
15 Der daktyloskopische Identitätsnachweis gilt vor Gericht dann als erbracht, wenn "im Vergleichsmaterial mindestens 12 anatomische Merkmale in ihrer Form und Lage zueinander übereinstimmten." (Sperling/Fuchs 1994, S.40).
16 Andere chemische Verfahren arbeiten grundsätzlich nach der selben Methode.