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Abdruckspuren, Teil der Formspuren; sie entstehen bei der Übertragung bestimmter Substanzen von der Oberfläche des Spurenverusachers auf einen Spurenträger oder von der Obefläche eines Spurenträgers auf den einwirkenden Gegestand.
Abformmaterialien, dienen zum Abformen von Oberflächenstrukturen bzw. -reliefs von Objekten. In der kriminalistischen Praxis werden A. u.a. zur Sicherung von Werkzeugspuren, Schuhspuren, Passspuren, daktyloskopischen und anderen reliefartigen Spuren eingesetzt. Folgende Materialien finden Verwendung:
- Gips zur Sicherung von Schuh-, Fahrzeug-, oder Textilspuren
- Plastilin zur Sicherung von grobstrukturierten Spuren, z.B. Werkzeugspuren in Holz
- das in der Dentaltechnik verwendete Randformwachs zur Abformung von Profilen, z.B. Schlüssellochprofilen
- Metallfolien zur Sicherung von Werkzeugspuren, z.B. Blei-, Zinn- oder Aluminiumfolien
- aushärtbare Materialien, wie Klebstoffe, Gelantine zur Sicherung von reliefartigen Spuren an verschiedenen Objekten
- Hochpolymere, wie Epoxid-, Polyesterharze und Silikonkautschukpasten, zur Sicherung von Werkzeugspuren und anderen reliefartigen Spuren. Silikonkautschukpasten eigenen sich besonders zur Sicherung von Spuren mit feinstrukturierten Oberflächen, z.B. Werkzeugspuren auf Metallobeflächen, Schuabdruckspuren, Passspuren und daktyloskopische Spuren auf gekrümmten Oberflächen.
Abformverfahren, werden zur Sicherung von Spuren verschiedenster Art angewendet. Fließ- und gießfähige Materialien, wie Gipsbrei (Gips-Nassverfahren), Silikonkautschukpasten u.a., werden in die Spuren eingegossen, knetbare Substanzen, wie Silikongummipasten, Plastilin, Wachs u.a., ein- bzw. angedrückt und weiche Werkstoffe, wie z.B. Bleifolie eingeschlagen. Bei Anwendung des Gips-Trockenverfahrens wird Gipspulver in die Spur eingebracht und anschließend Wasser zugesetzt:
Abkühlung, rechtsmedizinische Bezeichnung für Rückgang der Körpertemperatur einer Leiche durch Strahlung, Leitung, Konvektion und Verdunstung (Wärmeabgabe aus Körperkern). Abhangig von Umgebungstemperatur, Körpertemperatur, vom Körperbau, von Bekleidung und Bedeckung sowie beeinflusst durch Luftbewegung, Feuchtigkeitsgehalt der Luft. u.ä. Neben grober Abschätzung des Abkühlungsgrad an unbedeckten (an Füßen, Händen, und Gesicht nach 1 bis 2 Stunden merkbar) und bedeckten (nach 4 bis 5 Stunden merkbar) Körperpartien kann besonders die rektal vorgenommene Messung der Temperaturänderung unter Berücksichtigung der Außentemperatur Aussagen zur Todeszeitschätzung und der Todesursache beim plötzlichen Kindstod (z.B. fieberhafter Infekt vor dem Tod) ermöglichen.
Absorptionsspektralanalyse, Teilgebiet der Spektralanalyse, bei dem das Absorptionsvermögen von Atomen,, chemischen Elementen und Verbindungen gegenüber ultravioletter und sichtbarar oder infraroter Strahlung zur Identifizierung und Festtellung der qualitativen und quantitativen chemischen Zusammensetzung einer Substanz ausgenutzt wird.
Abwehrverletzungen, Verletzungen des Opfers, die bei der Abwehr eines Angriffs mit einem Messer oder schneidenden Gegestand an unterschiedlichen Körperregionen entstehen können.
--> Abwehrgreifverletzungen (= aktive A.) sind Folge des Hineingreifens in die Messerklinge. Beim Wegziehen des Messers bilden sich an der Hohlhand oder der Innenseite der Finger Schnittwunden.
--> Abwehrschutzverletzungen (=passive A.) in Form von Stich- oder Schnittwunden sind am Unterarm (Innenseite!) und der Hand, auch beiderseits, zu finden, wenn das Opfer versucht hat, gefährdete Körperstellen zu schützen, etwa das Gesicht oder den Kopf. A. sind Hinweise für eine Fremdbeigringung. Angriffsverletzungen zieht sich mitunter auch der Täter zu. Sie unterscheiden sich von den A.
Abziehen von Spuren, Methode zur Sicherung von Abdruckspuren mit weißem, transparentem oder schwarzen Spurensicherungsfolien oder der Sicherung von anderen substantiellen Spuren, wie Textilfasern, mit Klebeband. Dabei werden die Spurensicherungsfolie bzw. das Klebeband blasenfrei auf den Spurenträger aufgelegt bzw. angedrückt und nach kurzer Einwirkungszeit abgezogen. Die abgezogenen Spuren werden mit Deckfolien oder Objektträgern vor äußeren Einwirkungen geschützt.
--Spurensicherung--,--Klebebandtechnik--
Affekt, heftiger, intensiver Gefühlsablauf, der-im Gegensatz zur Leidenschaft- von kurzer Dauer ist. Entsprechend seiner Intensität ist der A. mit mehr oder weniger starken vegetativen Reaktionen (Erhöhung von Blutdruck und Atemfrequenz, Gefäßreaktionen, Schweißsekretion u.a.) und Ausdrucksbewegungen verbunden. A. sind um so stärker, je enger sie mit den vitalen Trieben (Sexualität, Todesangst, Freiheitsdrang, Hunger, Durst) zusammenhängen. Sie wirken derart auf die innere Vorstellung und Erlebniswelt ein, dass sie die dem auslösenden Erlebnis gleichsinningen Assoziationen fördern, die entgegenstehenden hemmen. Daher sind Erinnerungslücken, -ungenauigkeiten, und -verfälschungen bei A. häufig.
--> Affektdelikte sind solche, die in ihrem äußeren Ablauf als impulsive, aus der Situation heraus plötzlich und unvermittelt, nicht vorgeplante Handlungen imponieren und hinsichtlich ihrer inneren, subjektiven Seite durch eine intensive affektive Erregung unmittelbar ausgeklingt werden. Sie kommen in den Erscheinungsweisen der asthenischen Reaktion in Richtung Flucht (z.B. als Affektstarre Fahrerflucht, Suizid und erweiterter Suicid) oder als sthenische Reaktion in Richtung Aggression (z.B. als Körperverletzung, Beldidigung, Sachbeschädigung, Tötung) oder - beide Pole kombiniert - in ambitendenter oder umschlagender Mischform des affektiven Reagierens vor. Hinsichtlich der ursächlichen Faktoren lassen sich Affektreaktionen unterteilen in solche, für die es keine Vorgeschichte gibt und in jene häufiger vorkommenden erlebnisreaktiven Entwicklungen mit einer konfliktträchtigen Vorgeschichte von Spannungen, Widerstreit der Gefühle, Hilflosigkeit, Demütigung und schließlichem Affektstau, bei dem dann mitunter ein geringfügiger Anlass den Affektducrhbruch bewirkt (z.B. bei dem typischen Affektdelikt der Tötung des Intimpartners). Für die Tatdynamik ist es ohne wesentliche Bedeutung, ob es sich bei dem Täter um eine ethisch verwahrloste oder moralisch tieffundierte Persönlichkeit handelt. Ein gewisses Maß an altruistischer, gefühlsbedingter Beziehungsfähigkeit muss geradezu als Voraussetzung affektiver Reaktionen angesehen werden. Der Begriff der Affekttat meint immer den normalpsychologisch ableitbaren "reinen" Affekt, niemals die qualitativ veränderten Affekte psysisch Kranker, z.B. die verdrießliche, schwelende Geladenheit mancher Anfallskranker, die explosiblen, inadäquaten Reaktionen der Hirntraumatiker oder den "starren" Affekt mancher Shizophrenen. Diese unterliegen anderen Beurteilungskriterien. --Bewusstseinsstörung--, Kurzschlusshandlung.
AFIS,Automatisches Fingerabdruck-Identifizierungs-System (Automated Fingerprint Identifikation System)
Auf frischer Tat, in § 127 StPO (vorläufige Festnahme) und § 104 StPO enthaltener Begriff für das Stellen eines Täters bei der rechtswidrigen Tat, d.h. bei Handlungen oder Unterlassungen in Verwirklichung des Tatbestandes oder unmittelbar danach noch am Tatort. Die Straftat muß begangen oder, soweit dies strafbar ist, versucht worden sein. Verfolgen "auf frischer Tat" besteht darin, daß der bei der Tat betroffene, aber flüchtige Täter unmittelbar "auf Sicht oder Gehör" oder nach alsbaldiger Entdeckung der Tat auf Grund vorhandener Anhaltspunkte (Spuren) verfolgt wird. Die Verfolgung kann sich u.U. über geraume Zeit erstrecken.
Akustik, kriminalistische (auch forensische Sprechererkennung und Tonbandauswertung): ist ein kriminaltechnisches Expertisengebiet mit der Aufgabe, Untersuchungen an kriminalistisch relevanten Schallereignissen in folgenden fünf Teilgebieten einzeln oder im Komplex durchzuführen:
1. Sprecheridentifizierung
Alibi (lat. anderswo), der zur Widerlegung des Verdachts bedeutsame Nachweis daß sich der Verdächtige zur Zeit der Tat ar einem anderen Ort als dem Tatort aufgehalten hat. Obwohl sich dabei die für den Strafprozeß typische Beweissituation (nicht dei Angeklagte muß seine Unschuld dartun sondern das Gericht muß von seiner Schuh überzeugt sein) umzukehren scheint, da dei Betreffende gewissermaßen einen Gegen-beweis anbietet, bleibt es letztlich doch die Sache der Strafverfolgungsorgane, eine solche Alibibehauptung nachzuprüfen und ggf zu widerlegen. In juristischem Sinn ist dci Alibibeweis eine Beweismöglichkeit, keine Pflicht; sein Scheitern, das bedeutet, daß der Betroffene entweder kein nachprüfbares A vorbringen kann oder daß sich sein angegebenes A. als falsch erweist, ist für sich allein kein Indiz für eine Täterschaft. Die Kriminalistik unterscheidet zwischen dem Prä-Alibi (das vor der Tat beschaffte Alibi) und dem Post-Alibi, das sich der Täter erst nach der Tat zurechtlegt. Der Nachweis einer dieser Alibiformen läßt in bestimmten Fällen auch Rückschlüsse auf die Planung und Intensität der Straftat und ihrer Begehung zu.
In der Geschichte des A. hat sich eine Ent wicklung vom rein objektiven A. – nämlich dem Nachweis. sich an einem anderen Ort als dem Tatort aufgehalten zu haben – hin zu einer subjektiven Form des A. herausge bildet. Hier treten zu dem Begriff des "anderswo" das "anderswer" ("ich habe mief zwar am Tatort aufgehalten, habe die Tat aber nicht begangen") und das "anderswie" ("ich bin auf Grund meiner Fähigkeiten und meiner Persönlichkeit nicht in der Lage, die entsprechende Tat zu begehen") hinzu. Die Bezeichnung der beiden letzten Formen als "Alibi" ist nicht unumstritten
Anstrichstoffspuren, Anstrichstoffe, auch Anstrichmittel genannt, sind flüssige bis pastenförmige Beschichtungsstoffe, die
aus Bindemitteln oder Bindemittellösungen (Lösungsmittel) und ggf. aus Pigmenten, Füllstoffen und verschiedenen Zusätzen bestehen und durch ein geeignetes Verfahren, wie Streichen, Spritzen oder Tauchen, auf einen Untergrund aufgetragen wurden und diesen ein verändertes Aussehen und/oder Schutz verleihen. Anstrichstoffe ergeben nach physikalischer und/oder chemischer Trocknung einen Anstrich. Neben der Farb- und Effektgebung (z.B. Metalleffekt, Leuchtfarbe) dienen Farbpigmente auch dem Korrosionsschutz (Bleimennige, Bleiweiß oder Bleichromat), der Magnetisierung sowie der Keim- und Bewuchshemmung (Antifoulinganstrich bei Schiffen). Anstrichstoffe werden meist nach der Hauptbindemittelkomponente bzw. nach der chemischen Zusammensetzung benannt, wie z.B. Anstrichstoffe auf Öl-, Alkydharz-, Cellulosenitrat-, PVAC-Latex-, Chlorkautschuk-, CPVP-, Epoxid-, Silicon-, Polyurethan (PUR)-, Leim- und Kalkbasis. Weitere Einteilungen gehen von der Trocknung (z.B. luft- und ofentrocknende Anstrichstoffe), von der Aufeinanderfolge im Anstrichsystem (z.B. Grundierung, Vorstreich- und Lack- oder Deckfarbe), vom Aussehen bzw. der Oberflächenbeschaffenheit (z.B. Mattierung, Hammerschlaglackfarbe, Reflexfarbe), von der Art der Verarbeitung (z.B. Streichfarbe, Spritzfüller, Tauchgrundierung)sowie von der Verwendung (z.B. Rostschutzfarbe, Lackfarben für PKW-Lackierung, Möbelspachtel, Bootslack, Fußbodenvorstreichfarbe) aus. Die Begriffe können auch untereinander kombiniert werden, wie z.B. Bleimennige-Rostschutz-Grundfarbe auf Ölbasis.
In der Kriminalistik können Spuren von Anstrichstoffen, Anstrichen und Anstrichsystemen auf Grund ihrer starken Verbreitung bei den unterschiedlichsten Straftaten auftreten. Je nach der Form der Spuren werden auch Bezeichnungen wie Lacksplitter, Wischspuren und Anstrichstoffabrieb gewählt. A. sind typisch bei Verkehrsunfällen, Einbruchdiebstählen, Tötungsdelikten, Bränden sowie Leistungsbetrug bei Anstricharbeiten. Bei Verkehrsunfällen und Einbruchdiebstählen treten häufig Spurenüberkreuzungen auf. Im Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern existieren Sammlungen, insbesondere von Anstrichstoffen für PKWs, die als Vergleichsmaterial wertvoll sind.
Asservat (lat. asservare = verwahren), eine amtlich aufbewahrte Sache (z.B. bei Gericht verwahrte Beweisgegenstände für einen Strafprozeß). Die Gegenstände werden in ein Asservatenverzeichnis eingetragen und in Asservatenkammern aufbewahrt, die bei zentralen Polizeibehörden oder den Gerichten vorhanden sind. Ausschlaggebend für eine spätere Untersuchung leicht verderblichen Probenmaterials ist die fachgerechte, schonende Asservierung, denn Fäulnis, Schimmel- oder Bakterienbefall können das Material nicht nur vernichten, sondern sogar ein falsches Ergebnis verursachen.
Atomabsorptionsspektroskopie (AAS), ein Verfahren der Spektralanalyse. Die A. dient der quantitativen Bestimmung von Spurenelementen, d.h. von geringsten Gehalten, z.B. in Metallen, Lebensmitteln oder in Umweltproben. Sie nutzt das Vermögen freier Atome aus, Energie bestimmter Wellenlänge zu absorbieren. Das Untersuchungsmaterial wird in geeigneter Weise – meist aus Lösungen heraus – verdampft (in einer Flamme oder elektrothermisch) und dem Licht bestimmter Wellenlänge ausgesetzt. Die Konzentration des zu analysierenden Elements errechnet sich aus Intensitätsänderungen dieses Lichts. Anwendung findet die A. in der Gerichtsmedizin und in der Gerichtschemie zur quantitativen Bestimmung von Metallgiften, Schwermetallbelastungen von Böden oder Wasserproben, sowie von Schmauchelementen.
Ausscheidereigenschaft, die Fähigkeit eines Menschen, die eigenen Blutgruppensubstanzen teils in Körperflüssigkeiten in erhöhter Konzentration auszuscheiden, die bei 80% der mitteleuropäischen Bevölkerung vorhanden ist. In diesen Spuren lassen sich die Blutgruppensubstanzen der Erzeuger nachweisen. Die prozentuale Häufigkeit von Ausscheidern in der deutschen Bevölkerung liegt bei 75 bis 78%, von Nichtausscheidern bei 22 bis 25%. Die A. erlaubt herkömmliche Blutgruppenbestimmung in Spuren aus Körpersekreten. Mittels Mischagglutination ist auch in Sekretspuren von Nichtausscheidern ABO-Eigenschaft feststellbar.
Ausscheidungen (Körperausscheidungen): Absonderungen des Körpers. Körperausscheidungen mit kriminalistischer Relevanz werden je nach der Art des Ausscheidungsorgans in folgende Gruppen eingeteilt:
A. der Hautoberfläche wie Schweiß, Wundsekrete, Muttermilch, Käseschmiere;
A. der Luftwege wie Bronchial- und Rachenschleim;
Autoerotischer Unfall, unbeabsichtigte Schädigung (Leben und Gesundheit) bei der Selbstbefriedigung des Geschlechtstriebes unter Verwendung spezieller Vorrichtungen oder Mechanismen, die meist zur Sauerstoffarmut im Hirn führen (Strangulation, Bedecken der Atemöffnungen, z.B. Plasikttüten). Auch die Inhalation rauscherzeugender, betäubender oder erstickender (z.B. Kohlenmonoxid – CO) Stoffe oder direkte elektrische oder mechanische Reizung der erogenen Zonen (Genitalien, Brustwarzen) werden angewendet. Die Durchführung erfolgt fast ausschließlich durch Männer, die meist kontaktarm und unsicher sind, besonders auch Pubertierende und Jugendliche; Frauen sind sehr selten betroffen. Kriminalistische Hinweise auf einen autoerotischen Unfall ergeben sich besonders aus der Auffindungssituation, z.B. durch äußere Umstände bei der Leichenschau, wie entblößte Genitalien, Aktaufnahmen, Pornographie, ermöglichte Spiegelbetrachtung, Fesselung oder Abschnürung einzelner Körperpartien u.ä., Fremdkörper in der Scheide, im Enddarm, in der Harnblase, oder Strangmarke am Hals können ebenfalls auf autoerotische Betätigung hinweisen. Der Tod bei autoerotischer Betätigung ist (mit Ausnahme des natürlichen Todes, z.B. Herzinfarkt) als Unfall und nicht als Selbsttötung zu werten, auch wenn im Grenzfall das Spiel mit dem möglichen Tod als sexuelle Stimulanz eingeplant schien. Bei der Untersuchung ist immer die Möglichkeit einer fremden bzw. gewaltsamen Einwirkung zu prüfen.
Autolyse, in bestimmten Phasen ablaufende Selbstauflösung von Körperzellen durch zelleigene Fermente (Enzyme) nach dem Tod.
Autopsie, Sichtbarmachung; Untersuchung einer Leiche mit Eröffnung der Körperhöhlen. Synonym:Leichenöffnung.
Ballistik, Lehre von der Bewegung geworfener oder geschossener Körper. Sie beinhaltet die Untersuchung der Geschoßbewegung und der Ursachen, die diese Bewegung hervorrufen oder beeinflussen. Zur Aufklärung von Straftaten, bei denen Schußwaffen angewendet wurden, entwickelte sich die Gerichtsballistik.
Ballistik, forensische (Gerichtsballistik), Spezialgebiet der Ballistik. Gerichtsballistische Untersuchungen erstrecken sich im wesentlichen auf: Waffen- und Munitionsbeurteilungen; Identifizierungen von Schußwaffen an Hand verschossener Projektile und gezündeter Patronenhülsen; Beurteilung von Schußbeschädigungen in Materialien; Schußentfernungsbestimmungen und Fluebahnberechnungen.
Benzidinvorprobe, Vorprobe auf Blut, die auf der Tatsache beruht, daß der rote Blutfarbsfoff die Fähigkeit besitzt, in Gegenwart von Peroxiden mit Benzidin (C6H4NH2)2 oxydativ eine stark gefärbte Verbindung herbeizuführen. Positive Reaktion: sofortige intensive Blaufärbung; kann auch durch einige andere Chemikalien und Substanzen herbeigeführt werden (deshalb nur Vorprobe und kein Nachweis!). Außerordentlich empfindlich, Verdünnung 1 : 200 000 bis 1 : 500 000 wird noch angezeigt. Negative Reaktion: Vorhandensein von Blut in nachweisbarer Menge ist ausgeschlossen. Durch Kombination mit der Chromatographie ist ein Blutnachweis möglich. Benzidin ist auch geeignet zur Sichtbarmachung von Papillarleistenspuren, die mit Blut verursacht wurden.
Beweis, Tatsachen oder Erfahrungssätze, die in der Hauptverhandlung zu der Überzeugung des Gerichts führen müssen, daß eine Behauptung wahr oder unwahr ist, daß ein bestimmtes Geschehen ohne vernünftige Zweifel sich so und nicht anders zugetragen hat. Der B. muß mit lückenlosen, nachvollziehbaren, logischen Argumenten zur persönlichen Überzeugung des Richters führen. Eine absolute oder eine mathematische Sicherheit werden vom Gesetz wegen der begrenzten menschlichen Erkenntnismöglichkeit nicht verlangt. Entsprechend der Inquisitionsmaxime im Strafprozeß hat das Gericht zur Erforschung der Wahrheit die Aufnahme von Beweisen von Amts wegen zu betreiben. Auch das Zivilrecht kennt den B. als Mittel zur Überzeugungsbildung des Richters. Entsprechend der im Zivilprozess geltenden Verhandlungsmaxime müssen die verhandelnden Parteien die B. anbieten, was in der Regel durch Behauptungen geschieht. Das Gericht erhebt von Amts wegen keinen B., sondern nur solche, die die Parteien angeboten haben. Bei den Beweisformen ist zu unterscheiden zwischen dem unmittelbaren (direkten) und dem mittelbaren (indirekten) Beweis. Letzterer wird auch als Indizienbeweis bezeichnet. Der unmittelbare Beweis ergibt sich aus unmittelbar rechtserheblichen Tatsachen. Der mittelbare Beweis hingegen richtet sich auf eine Tatsache, aus der erst ein Schluß auf den zu beweisenden Umstand gezogen werden kann.
Beweismittel, Mittel zum Nachweis von Fakten und Ereignissen. Die B. sollen im Strafprozeß die Tatsachen und Erfahrungssätze, die den Richter in seiner Überzeugungsbildung bestimmen, nachweisen. Die Strafprozessordnung kennt als B. Zeugen (§ 48 ff. StPO), Sachverständige und Augenschein (§ 72 ff. StPO), Urkunden und andere Schriftstücke (§§ 249 ff. StPO); auch die Aussagen von Beschuldigten (§§ 136, 163a Abs. 1, 243 Abs. 4 StPO) und Mitbeschuldigten werden zu den B gezählt. Die persönlichen B. (Zeugen, Sachverständige) wollen durch ihre Aussage überzeugen; die sachlichen B. wirken durch Augenscheinseinnahme. Der Urkundenbeweis vollzieht sich durch die Verwertung des gedanklichen Inhalts der Urkunde. Urkunden unterliegen nicht, wie alle anderen Beweise, der freien Würdigung durch das Gericht.
Biologie, forensische (Gerichtsbiologie), Teilgebiet der naturwissenschaftlichen Kriminalistik, zur Vereinigung und Verallgemeinerung der Erkenntnisse der Biologie (Teildisziplinen wie Zoologie, Botanik, Mikrobiologie, Hydrobiologie oder Immunbiologie) mit Ergebnissen verschiedenster anderer naturwissenschaftlichen Disziplinen, um sie zur Aufdeckung und Aufklärung von kriminalistisch relevanten Ereignissen anzuwenden. Die Aufgabe der f.B. ist somit die Suche, Sicherung, Auswertung und Begutachtung biologischer Spuren.
Bißspuren, sichtbare Folgen eines Bisses durch Mensch oder Tier. Dabei kann das Gebiss des Menschen natürlich und/oder künstlich (Krone, Brücke, Prothese) bezahnt sein. Spurenträger sind die Haut Lebender oder Leichen, Lebensmittel und Gebtauchsgegenstände. B. durch Menschen findet man hauptsächlich in Verbindung mit: 1. Sexualdelikten (weibl. Brust rd. 30%), 2. Angriffs- und Abwehrhandlungen, 3. Kindesmisshandlungen. Die Spur ist meistens als Beißring mit mehr oder weniger gut erkennbaren Marken (je nach Zahneindruck oder Unterblutung) ausgebildet. Man unterteilt in Bißspuren (ohne offene Verletzungen) und Bisswunden. Bei Lebensmitteln sind Apfelobstsorten, Käseprodukte, Schokolade u.a. häufigste Spurenträger. B. präsentieren sich hier als Schartenspuren. B. durch Tiere werden hauptsächlich von Hunden, seltener von Katzen und Haustieren verursacht. B. an Leichenmaterial gibt es in Verbindung mit postmortalem Tierfrass. Die Sicherung von B. ist unterschiedlich: 1. an Lebenden: Farbfotografie (Farbkeil und Skala) u.U. Speichelspuren, Abdrucknahme (Dentalwerkstoffe). 2. an Leichen: wie bei 1., zusätzlich B. ausschneiden und in Formalin fixieren. 3. an Lebensmitteln: Speichelspuren sichern, Fotografie, Ab-druck (wenn nicht sofort möglich: Spuren-träger kühl lagern!). Bei der Untersuchung Beschuldigter ist zu beachten: 1. Zahnstatus, 2. Gebissabdruck, 3. Speichel-und Blutprobe, 4. Gebissfotografie.
Prinzip des Bißspurenvergleiches: Gebissmodelle (Gips) des Beschuldigten werden mit den Frontzähnen in Wachs gedrückt und das Spurenbild fotografiert. Die Filmfolie legt man über eine entsprechende Filmfolie der Tatspur. Eine Beurteilung ist äusserst kritisch vorzunehmen! Bei Gegenstandsspuren sind die Gebissmodelle direkt in die Spur "einzupassen"
Blutserum nachgewiesen worden. Sämtliche Merkmalssysteme sind im Blut jede Menschen vorhanden. jedoch unterschied lieh häufig. Bei Trockenblutspuren ist die Nachweismöglichkeit eingeschränkt dennoch lassen sich selbst dann zumindest folgende Merkmalssysteme und Merk male nachweisen, s. dazu untenstehende Tabelle.
Blutgruppenbestimmung, die Festlegung der Blutgruppe eines Menschen. Das Blut jedes Menschen beinhaltet unveränderliche erbliche Merkmale, die nachweisbar sind. Die einzelnen Merkmale gehören jeweils einem bestimmten Merkmalssystem an. Derzeit sind mehr als 20 Merkmalssysteme an den roten Blutkörperchen und im Blutserum nachgewiesen worden. Sämtliche Merkmalssysteme sind im Blut jede Menschen vorhanden. jedoch unterschied lieh häufig. Bei Trockenblutspuren ist die Nachweismöglichkeit eingeschränkt dennoch lassen sich selbst dann zumindest folgende Merkmalssysteme und Merk male nachweisen.
Bei der Annahme, daß hei einer Blutspur die jeweils häufigsten Merkmale der ge. nannten Systeme festgestellt werden, ergib sich, daß etwa jeder 135ste Mensch die am häufigsten vorkommende Merkmalskombination hat, was sich bei einer Kombination der seltensten Merkmale bis zu 55 x 10" steigert
Blutnachweis, in der Regel zuerst durchgeführter Untersuchungsgang bei de Untersuchung von T Blutspuren. B. ist er forderlich, da z.B. Rost, Fliegenkot oder Bohnerwachs mit Blutflecken verwechselt werden können. Geeignete Methoden sind Wasserstoffperoxidprobe - Die zu unter suchenden Gegenstände werden mit eine 1- bis 3prozentigen Lösung eingesprüht Die Anwesenheit von Blut wird durch eine weiße Schaumbildung angezeigt. T Benz] dinvorprube — Benzidin in Gegenwart von Peroxid und Essigsäure führt hei Anwesenheit von Blut zu einer intensiven Blaufär bung. T Chemilumineszenz mit Luminol - Diese Methode ist besonders zur Auffindun gealterter Blutspuren geeignet, setz aber Dunkelheit (abgedunkelter Raum Nacht) voraus. Die Proben sind sehr demfindlich, aber nicht völlig spezifisch, daher als Vorproben bezeichnet. Sämtliche Vor proben führen zu einer Schädigung de Blutspuren und dürfen daher nur unter groll en Vorsichtsmaßnahmen erfolgen. Ein Blut beweis, d.h. ein beweisender Befund, ist nu durch die Anwendung morphologischer kristall-chemischer und physikalischer Verfahren möglich
Blutpuren, an einem Spurenträger an-getrocknetes Blut. B. werden spurenkund-lieh und analytisch untersucht. Die Spurenkunde wertet die Kinn der Einzelspur (Tropf-, Spritz-, Schleuder-, Wisch-, Abrinnspur u.dgl.) und das Gesamtspurenbild aus, um die Entstehung und damit den Tathergang zu rekonstruieren. Die Analytik beinhaltet den Nachweis erblicher Merkmale (Blutgruppe, Serumgruppen, Rh-System, Enzyme u.dgl.)und ermöglicht damit den sicheren Ausschlußbeweis oder eine mehr oder weniger weitgehende Zuordnung zu einem in Frage kommenden Spurenleger. Die Auswertbarkeit von B. hängt von verschiedenen Faktoren ah. Wichtig ist vor allem eine fachgerechte Sicherung (möglichst mit Spurenträger) und die umgehende Übersendung zur Untersuchungsstelle.
Bodenproben, dienen in der kriminalistischen Bodenuntersuchung durch Vergleich ihrer chemischen, mineralogischen und biologischen Beschaffenheit mit Bodenspuren der Feststellung, oh eine Person oder ein Fahrzeug bzw. Gegenstand mit dem Bereich Kontakt hatte, aus dem die B. stammen.