Vorwort
Da ich mich schon seit meinem 16. Lebensjahr für die Kriminaltechnik interessiere, es aber kaum deutsche Seiten im Internet darüber gibt, habe ich versucht eine solche Homepage zu errichten. Ich möchte dem interessierten Laien die Methoden der Kriminaltechnik näherbringen.
Zur Auflösung eines Kriminalfalles sind viele Schritte nötig und verschiedene Institutionen müssen zusammenarbeiten. Für ein Jahr habe ich in einem Institut für Rechtsmedizin gearbeitet und konnte so auf diesem Gebiet viele wertviolle Erfahrungen sammeln.Die allerwichtigste ist wohl, dass so Serien wie C.S.I die Verbrechensaufklärung für die breite Bevölkerung zwar nahe bringen, nur leider sehr realitätsfern. Verständlich, denn wenn man nicht wie im Film 1 Stunde auf der Esrtellung eines DNA-Profils wartet, sondern mehrere Wochen, wäre das ganze ja nicht so spannend. Diese Serien suggerieren Einfachheit, dabei ist alles sehr komlpex und bürokratisch. Es muss ja auch alles nochmal kontrolliert werden.
Die Homepage beschäftigt sich eigentlich ausschließlich mit den Methoden, die zur Aufklärung eines Mordes notwendig sind (Natürlich werden daraus auch Methoden bei anderen Kriminalfällen, wie z.B. beim Bankraub, angewendet). Ich möchte hier die Methodik vorstellen, die in Deutschland praktiziert wird.
Da ich selbst "nicht vom Fach" bin, gebe ich keine Garantie auf Vollständigkeit oder Fehlerlosigkeit für die Inhalte dieser website.
"Ablauf"
Wird eine leblose Person aufgefunden, wird erst einmal ein Arzt informiert. Bestätigt dieser einen natürlichen Tod, wird die Leiche der Bestattung (sh. Bestattungsgesetz) zugeführt. In einigen Bundesländern hat der Arzt folgende "Multiple Choice" Möglichkeiten zum Ausfüllen der Todesbescheinigung:
1. Natürlicher Tod
2. Unklare Todesursache
3. Nicht natürlicher Tod.
Erst wenn der Arzt die Fälle 2 oder 3 ankreuzt, wird die Polizei hinzugezogen.
Ist unklar ob es sich um einen Unfall oder Mord handelt, so rufen die Polizisten einen Rechtsmediziner, bzw. schicken die Leichen direkt in die Rechtsmedizin. Die Spuren werden von einem Team gesichert, Fotos zu Dokumentation geschossen. Nun ist die Kriminalpolizei für diesen Fall verantwortlich und soll herausfinden, wie die Todesumstände sind. Die Spuren bearbeitet das Landeskriminalamt. Das Bundeskriminalamt wird nur eingeschaltet, wenn der Fall länderübergreifend ist. (Danke Herr Beneckeund Herr Herre!)
Vorweg eine kleine Begriffsklärung
1.FORENSIK 1.1Kriminologie Die Kriminologie ist vom Begriff her die Lehre vom Verbrechen. Die Ursachenforschung von Kriminalität spielt heute eine wichtige Rolle im Alltag. Der Begriff der Kriminologie ist vom Begriff der Kriminalistik zu unterscheiden. Beide Wissenschaften können als Hilfswissenschaft der jeweils anderen betrachtet werden, primäres Ziel der Kriminologie ist die abstrakte (also nicht auf einen bestimmten Fall bezogene) Erkenntnisgewinnung über die Ursache von Kriminalität. Kriminologie umfasst insbesondere die Kriminalitätstheorien (darunter auch die Kontrolltheorien oder "Halttheorien"); zur Kriminologie muss auch der Bereich der Sinnhaftigkeit von Strafe gestellt werden. Wichtige Aspekte sind daneben die individuellen Akteure der Kriminalität: Der Täter und das Opfer. Das Opfer muss nicht zwingend ein Mensch sein, die Rechtsordnung selbst wird stets Opfer bei der Begehung von Straftaten. Zur Ursachenerforschung stehen der Kriminologie zwei Verfahren zur Verfügung: Das qualitative und das quantitative Verfahren. Die Wahl des Verfahrens ist an der Fragestellung auszurichten. Quantitative Verfahren sind aufwändiger, weil eine besonders große Datenmenge erforderlich ist, qualitative Verfahren benötigen dagegen besondere Menschenkenntnis (Empathie) der Interviewer. (www.net-lexikon.de) 1.2 Kriminalistik
1.3 Rechtsmedizin
Fachgebiet der Medizin, das medizinische Erkenntnisse für die Beurteilung bestimmter Rechtsfragen, für die Begutachtung medizinisch-rechtlicher Aspekte und für die Aufklärung von Verbrechen nutzbar macht. Rechtsmediziner stellen z. B. die Haft- und Verhandlungsfähigkeit von Angeklagten fest, erstellen Gutachten bei Körperverletzungen, Vergewaltigung und Vaterschaftsklagen. Die forensische Pathologie als ein Teilgebiet der Rechtsmedizin untersucht Todesfälle, bei denen eine unnatürliche Todesursache angenommen wird, außerdem Kindesmisshandlungen. Die forensische Psychiatrie beurteilt z. B. die Zurechnungsfähigkeit von Angeklagten beim Begehung einer Tat oder die Geschäftsfähigkeit eines Beklagten. Rechtsmediziner sind auch als Gutachter in Kunstfehlerprozessen gegen Ärzte tätig. (www.wissen.de)